Allgemeine Geschäftsbedingungen
des Hundesalons Flotte Locke
Hopstener Str. 8, 49509 Recke / Inhaberin Bettina Stockhausen-Rolek
- Der Hundesalon Flotte Locke führt sämtliche Pflegebehandlungen nach Maßgabe dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen nach fachlichen Qualitätsgrundsätzen aus. Hierbei steht die Gesundheit des Tieres unter Beachtung des Tierschutzes im Mittelpunkt. Behandlungswünsche, die den vorgenannten Grundsätzen widersprechen, werden nicht ausgeführt.
- Wir arbeiten nach Terminvereinbarung! Sollten Sie verhindert sein bitten wir den Termin unbedingt rechtzeitig (mindestens 24 Stunden vorher an Werktagen) abzusagen, damit wir diesen Termin neu vergeben können.
Bei zu kurzfristig abgesagten oder gar nicht abgesagten Terminen behalten wir uns vor, die gebuchte Pflegeleistung voll in Rechnung zu stellen, bevor weitere Termine vergeben werden.
- Behandelt werden ausschließlich haftpflichtversicherte, geimpfte und entwurmte Tiere. Der Tierhalter versichert mit der Beauftragung, dass bei dem zu behandelnden Tier eine gültige Haftpflichtversicherung besteht und das Tier geimpft und entwurmt ist. Die Preise werden gemäß Leistungsumfang vor Arbeitsbeginn vereinbart. Mehraufwendungen, deren Notwendigkeit sich während der Behandlung ergeben, gelten als vereinbart, sofern Sie einen Betrag in Höhe von 50,00 € nicht überschreiten.
- Entstehende notwendige oder separat zu beauftragende Leistungen sind: Entfilzen, erforderliche Pflegeprodukte / Hilfsmittel, Parasitenbehandlung usw. Diese Leistungen sind, wie auch Zeitverzögerungen (durch Unruhe des Tieres o.ä.), als Mehraufwand in Rechnung zu stellen.
- Falls das Tier Symptome aufweist, die auf eine Ansteckungsgefahr (Milben, Flöhe, Durchfall o.ä.) schließen lassen, wird eine Pauschale zu Desinfizierung in Höhe von 50,00 € fällig. Der Hundesalon Flotte Locke bleibt zur Geltendmachung eines höheren Schadens bei dessen Nachweis berechtigt.
- Richtet das zu behandelnde Tier während der Behandlung Schäden an Personen oder am Eigentum des Hundesalons Flotte Locke an, haftet hierfür der Tierhalter.
- Parasiten: Sollten wir während der Pflege bei Ihrem Liebling auf Flöhe stoßen, so müssen wir Ihnen die Reinigung und Desinfektion der Räume mit 50 Euro in Rechnung stellen.
- Problemhunde, bissige, panische oder sehr kranke Hunde nehmen wir nicht an! Einen bissigen Hund mit "das hat er nicht so gerne" etc. zu beschreiben ist für den Hundefriseur ein Risiko und eine unnötige Gefahr. Deswegen ist es grob fahrlässig, diese Information vorzuenthalten! Vor allem aber aus rechtlichen Gründen behandeln wir solche Hunde nicht. Sollte sich das erst im Zuge der Behandlung zeigen, wird diese sofort abgebrochen und der entstandene Aufwand ist zu bezahlen. Verschweigt der Hundebesitzer also das aggressive Verhalten seines Hundes und es kommt zu einer Verletzung des Friseurs, können zudem Verdienstausfall und weitere Kosten dem Tierbesitzer in Rechnung gestellt werden.
Sollte Ihr Hund körperlich und gesundheitlich stark eingeschränkt sein, wie extreme Nervosität, Herzleiden oder allgemeine Schwäche, können wir ebenfalls keine Behandlung durchführen.
- Die Haftung des Hundesalons Flotte Locke wird ausdrücklich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Sollten während der Leistungserbringung schuldhaft verursachte Schäden entstehen, so haftet der Hundesalon Flotte Locke im Rahmen einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung. Der Hundesalon Flotte Locke haftet nicht, wenn Schäden durch höhere Gewalt entstehen, wenn trotz Vorsichtsmaßnahmen das Tier entflieht und hieraus dem Auftragnehmer oder Dritten ein Schaden entsteht, wenn durch Pflegeprodukte trotz ausgewiesener Verträglichkeit Schäden entstehen oder wenn durch zu starke Verfilzung oder zu starker Unruhe des Hundes das Tier bei unserer Arbeit, trotz aller Vorsichtsmaßnahmen, verletzt wird.
- Das Tier ist unmittelbar nach der Behandlung auf etwaige Behandlungsmängel zu untersuchen und diese unverzüglich bei Abholung zu rügen. Spätere Beanstandungen können nicht anerkannt werden.
Liegt ein vom Hundesalon Flotte Locke zu vertretender Mangel vor, der nicht umgehend korrigiert werden kann, sind diesem zwei Nachbesserungsversuche zuzugestehen, bevor Ersatzvornahmen oder Zusatzkosten etc. vom Hundehalter geltend gemacht werden können.
Bei starken Verfilzungen können durch das Entfernen des Filzes Hautirritationen, Rötungen und sogenannte Blutohren (Ohrhämatome) entstehen. Hierfür kann der Hundesalon Flotte Locke nicht haftbar gemacht werden, sondern ist ausschließlich der Halter verantwortlich.
- Sollte das Tier während der Betreuungszeit erkranken oder sich verletzen, so werden die umliegenden Tierarztpraxen eingeschaltet. Die entstehenden Tierarztkosten trägt ausschließlich der Halter.
- Der Hundesalon Flotte Locke führt zum Zwecke der Leistungsverbesserung eine Kundenkartei. Mit den erhobenen personen- oder sachbezogenen Daten der Kundenkartei erklärt sich der Halter einverstanden. Diese Daten werden vertraulich behandelt und werden für keine anderen Zwecke benutzt oder an Dritte weitergegeben. Dies gilt nicht für die Information des Tierarztes in Notfällen.
- Der Hundesalon Flotte Locke stellt Fotos von Kundenhunden zu Dokumentationszwecken auf seiner Homepage ein. Hiermit erklärt sich der Halter einverstanden. Sollte der Halter eine Verwendung dieser Bilder nachträglich nicht mehr wünschen, wird der Hundesalon Flotte Locke die entsprechenden Bilder löschen.
- Mit Abschluss einer Buchung (online, telefonisch oder persönlich) bestätigen Sie, dass Sie die AGB gelesen und verstanden haben und diesen zustimmen.
- Gerichtsstand ist das Amtsgericht Ibbenbüren.